Tahitian Noni International hat bereits zwei Genehmigungen für sogenannte „neuartige Lebensmittel“ (Novel Food) erhalten: im Jahr 2003 die Genehmigung für den Saft aus der Nonifrucht in Tahitian Noni™ Original (damals noch TAHITIAN NONI™ Juice), sowie im Dezember 2008 die Genehmigung für die Verwendung von Noniblättern in Tee.
In 2006 hat Tahitian Noni International Inc. einen Antrag auf Zulassung von Noni Püree und Konzentrat gestellt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im März 2009 eine positive Stellungnahme abgegeben (großer Erfolg! Ohne diese positive Entscheidung kommt es zur Ablehnung). Am 22. Februar 2010 hat sich nun auch die Mehrheit der Mitgliedstaaten im Ständigen Lebensmittelauschuss für die Zulassung des Antrags ausgesprochen.
Die Kommission hat den Entwurf der Genehmigung nun an das Europäische Parlament zur Ausfertigung weitergeleitet. Mit einer Veröffentlichung der Genehmigung kann im April 2010 gerechnet werden.
Warum genau braucht es eigentlich eine Genehmigung für „neuartige Lebensmittel“ und was ist das überhaupt? Da die rechtlichen Grundlagen umfangreich sind und die Details den Rahmen hier sprengen würden, habe ich die nähere Erläuterung zum Nachlesen in einem PDF-Dokument zusammengestellt: Rechtsgrundlagen Novel Foods PDF.
Das Dokument umfasst folgende Punkte:
Was ist die Rechtsgrundlage für Novel Food?
Was ist ein Novel Food?
Warum hat der Gesetzgeber eine EU-weite Regelung für Novel Food geschaffen?
Wie läuft ein Novel Food Genehmigungsverfahren ab?
- Erforderliche Antragsunterlagen
- Wissenschaftliche und Produktionsbezogene Belege
- Verfahrensdauer



