Archiv für Kategorie Novel Food

Frucht, fruchtiger, n-core

TAHITIAN NONI(TM) n-coreDie Tahitian Noni Familie hat Zuwachs erhalten. Genauer gesagt, der TAHITIAN NONI(TM) Juice hat einen Bruder! Seit letztem Wochenende gibt es auch in Europa den TAHITIAN NONI(TM) n-core – eine neue, fruchtige Mischung aus Nonisaft und Fruchtsaftkonzentraten, unter anderem von schwarzer Johannisbeere,  Traube, Apfel und Himbeere.

Nonisaft hat einen sehr eigenen Geschmack. Deshalb wurde schon der original TAHITIAN NONI(TM) Juice mit 11 Prozent Saftkonzentrat anderer Früchte verfeinert. In der neuen Fruchtsaftkombination schmeckt der Juice jetzt noch fruchtiger und frischer.  Am besten einfach probieren!

Hinweis: Tahitian Noni International gibt auf alle Produkte eine Kundenzufriedenheitsgarantie. Entspricht das Produkt nicht den Vorstellungen, kann es bis zu 30 Tage nach Kauf – ohne weitere Angabe von Gründen – gegen 100 Prozent Kaufpreiserstattung zurückgegeben werden.

 

Noni-Literatur

Dr. Johannes Westendorf, Toxikologe und Pharmakologe, hat gemeinsam mit seiner Frau ein Buch über die Noni veröffentlicht. Wir hatten Gelegenheit, mit ihm darüber zu sprechen, warum er sich überhaupt mit dieser Südseefrucht beschäftigt, was ihn dazu bewogen hat, das Buch zu schreiben und was hinter der kontroversen Diskussion steckt, die über Noni in der Öffentlichkeit geführt wird. Das Video-Interview stellen wir in den kommenden Tagen hier in unserem Blog zur Verfügung. Bleiben Sie dran!

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Zulassung von Noni Fruchtpüree und Noni-Konzentrat rückt näher

Tahitian Noni International (TNI) hat sich ganz der Noni (bot. Morinda citrifolia L.) verschrieben. Das sieht man am Produktsortiment des Unternehmens. Und den Anträgen bei und Genehmigungen von der Europäischen Kommission für neue Produkte, die als „neuartige Lebensmittel“ (Novel Food) kategorisiert sind und daher vor Einführung und Verkauf innerhalb der EU ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Dazu gehört der TAHITIAN NONI™ Juice, für den die Lebensmittelzulassung im Jahr 2003 erteilt wurde. Und der Tahitea™ Noni Blättertee, der seit Dezember 2008 genehmigt und seit März 2009 in den EU-Märkten erhältlich ist.
 

Damit aber nicht genug. Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) hat am 1. April 2009 bekannt gegeben, dass ihr wissenschaftliches Gremium für Diätetische Produkte, Ernährung und Allergien (NDA) auch Noni Fruchtpüree und Noni Fruchtkonzentrat geprüft hat und als unbedenklich einstuft. Diese Beurteilung wird nun an die Europäische Kommission weitergereicht, die über die Zulassung entscheidet. Sollte die Kommission der EFSA-Beurteilung folgen, werden Noni Püree und Konzentrat als „neuartige Lebensmittel“ genehmigt werden.

Nonifrüchte

Das wissenschaftliche EFSA-Gremium für Diätetische Produkte, Ernährung und Allergien (NDA) ist nach umfangreicher Prüfung von Untersuchungen und Studien zu der Auffassung gelangt, dass Noni Fruchtpüree und -konzentrat als neuartige Lebensmittelzutaten sicher für den menschlichen Verzehr sind. Das Gremium weist in seiner aktuellen Beurteilung darauf hin, dass einzelne Personen auf Noni-Produkte empfindlich reagieren könnten. Diese Anmerkung ist nachvollziehbar, da bekannt ist, dass wenige Menschen auf Früchte (in purer oder verarbeiteter Form), aber auch auf Nüsse und andere Lebensmittel sensibel reagieren können.
 

Das Panel ist im Rahmen seiner wissenschaftlichen Beurteilung zum wiederholten Mal auf ein leidiges Thema aus der Vergangenheit eingegangen: angebliche Leberschädigungen durch Nonisaft-Konsum. Die deutliche offizielle Stellungnahme (dazu auch die Stellungnahme des NDA-Gremiums der EFSA vom 6. September 2006) lautet, dass „das Gremium keinen haltbaren Zusammenhang zwischen dem Konsum von Nonisaft und aufgetretenen Leberschädigungen herstellen kann“.
 

Die Empfehlung der EFSA an die Europäische Kommission, Noni Fruchtpüree und -konzentrat als „neuartige Lebensmittel“ zuzulassen, könnte klarer nicht ausfallen: Noni ist sicher für den Konsumenten – in Form von Fruchtsaft, Blättertee, Fruchtpüree und Fruchtkonzentrat. Tahitian Noni International geht daher von einer offiziellen Zulassung durch die Europäische Kommission für die aktuell beantragten Noni-Bestandteile noch Ende 2009 aus. Wir bleiben am Ball!

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Heiße Noni und purzelnde Preise

Es ist soweit: Nach der offiziellen Genehmigung von Noni-Blättern zur Verwendung in Tee durch die Europäische Kommission, ist jetzt der erste Tahitian Noni™ Noni Blättertee da. Die Teesorten „Authentic Founder‘s Formula“ (reiner Noni Blättertee) und die Mischung „Green Noni Jasmine“ sind in Dosen mit jeweils 20 sogenannten Fuso-Teebeuteln abgepackt. Die nach dem japanischen Patenthalter benannten Beutel sind im Gegensatz zu gängigen Papierfilterbeuteln besonders wasserdurchlässig. Dadurch können alle Wirkstoffe aus den Teeblättern in das Teewasser aufgenommen werden und der volle Geschmack kann sich ideal entfalten. Eine Dose mit 20 Teebeuteln kostet 12,90 Euro (Preis für Deutschland).

 TN Blättertee - Fuso-Teebeutel

Zum März 2009 hat Tahitian Noni International außerdem die Preise für seine Lifestyle-Produkte aus den Bereichen Gesichts- und Körperpflege, Getränke, Nahrungsergänzung und Gewichtsmanagement, erheblich reduziert. Die Premium-Produkte, die in erster Linie oder ausschließlich aus Noni-Bestandteilen bestehen, bleiben im hochpreisigen Segment angesetzt. Dazu zählen der TAHITIAN NONI™ Juice, das Noni Blattgel und Noni Samenöl.

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EU-Genehmigung für Noni-Tee

TN_NoniJasminGreenNoni-Tee ist als sogenanntes Novel Food* (engl.: neuartiges Lebensmittel) jetzt auch innerhalb der EU genehmigt. Die Europäische Kommission ist dazu einem Antrag von Tahitian Noni International gefolgt. In ihrer Entscheidung vom 15.12.2008 hat sie die erweiterte Lebensmittelzulassung von Noni-Blättern zur Verwendung in Tee abgesegnet. Der in der Schweiz (nicht EU) bereits seit 2006 erhältliche Tahitian Noni Tee kann somit nun auch in allen EU-Ländern eingeführt werden.

 

In Deutschland und Österreich wird es die beiden Tee-Sorten “Noni Jasmine Green” und “Authentic Founder’s Formula” voraussichtlich ab Mitte März 2009 geben. Wir informieren wieder, sobald es soweit ist.

 

* Novel Food sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang zum Verzehr innerhalb der EU in Verkehr waren. Für derartige Produkte muss daher eine Zulassung bei der EFSA (European Food Safety Authority) beantragt werden. Erst wenn ausreichend wissenschaftliche Belege über die Sicherheit und Unbedenklichkeit dieser Lebensmittel erbracht wurden, erteilt die Europäische Kommission die Genehmigung.

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