Beiträge getagged mit Zulassung
Von der US-Idee ins europäische Produktregal
Verfasst von Jutta Schulze-Düllo unter Blog, Inside TNI am 25. März 2010
Oft macht es den Anschein, als wäre es ganz einfach, ein neues Produkt in einem oder mehreren Märkten einzuführen – doch das ist nicht immer so und das macht das Ganze auch so spannend!
Wenn die Produktentwicklungsabteilung unseres Mutterunternehmens in den USA eine Produktidee hat, wird mir diese vorgestellt und ich kann beginnen, Trends der Vergangenheit und Vorhersagen für die Zukunft zu recherchieren und zu evaluieren. Wenn diese Expertenmeinungen einen positiven Trend für die Zukunft vorhersagen, beschließen wir, das Produkt einzuführen.
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EU-Mitgliedsstaaten geben Okay für Noni Püree und Noni Konzentrat
Verfasst von Kathrin Aue unter Novel Food am 1. März 2010
Die Vertreter der 27 EU-Mitgliedsstaaten haben, mit Bekanntgabe von Freitag, 26. Februar 2010, einem Antrag von Tahitian Noni International auf sogenannte Novel Food-Genehmigung (Zulassung eines neuartigen Lebensmittels) für Noni Püree und Noni Konzentrat mit qualifizierter Mehrheit zugestimmt. Die Zustimmung ist Grundlage für die offizielle Genehmigung eines neuartigen Lebensmittels durch die Europäische Kommission. Die Genehmigung für Noni Püree und Noni Konzentrat umfasst die Verwendung unter anderem in Nahrungsergänzungsmitteln, Getränkemixturen in Pulverform, Zerealien-Riegeln und Süßigkeiten. Zum Rest des Beitrags »
Novel Food: Noni-Saft hat sie schon – Genehmigung für Stevia steht noch aus
Verfasst von Kathrin Aue unter Novel Food am 26. August 2009
Der aid Infodienst, gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung. Landwirtschaft und Verbraucherschutz, berichtet am 26. August 2009 über ein laufendes Zulassungsverfahren für Stevia und damit zusammenhängend über eine anstehende Modifizierung der Novel Food-Verordnung. Bislang müssen Lebensmittel, die vor 1997 innerhalb der EU noch nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, in einem aufwendigen und kostspieligen Prozedere von der Europäischen Kommission geprüft und genehmigt werden. Erst dann ist es erlaubt, diese Lebensmittel in Märkten der Europäischen Union zu vertreiben. Nun soll das Zulassungsverfaren vereinfacht werden.
Derweil dauert das Verfahren für die Zulassung von Stevia, einem extrem süßen südamerikanischen Kraut, an. In der Schweiz ist das als Süßungsmittel verwendete Kraut seit 2008 zugelassen, allerdings mit Einschränkungen. Die Zulassung innerhalb der Europäischen Union steht jedoch noch aus. An diesem Beispiel sieht man besonders deutlich, wie hochkomplex und umfangreich das Zulassungsverfahren ist. Denn die Natürlichkeit des Produktes ist nicht nur seine Stärke, sondern auch stärkster Unsicherheitsfaktor. Naturprodukte können sich, im Gegensatz zu synthetisch hergestellten Produkten, sehr unterschiedlich zusammen setzen. Ein allgemeiner Unbedenklichkeitsnachweis ist daher besonders schwer zu erbringen.
Tahitian Noni International hat im Jahr 2003 nach rund 4jähriger Prüfung durch die Europäische Kommission und deren wissenschaftliches Gremium die Genehmigung für den TAHITIAN NONI(TM) Juice erhalten. Erst dann und damit konnte (nicht nur der firmeneigene) Nonisaft innerhalb der Europäischen Union offiziell als neuartiges Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. In den USA ist der Saft unseres Unternehmens bereits seit 1996 erhältlich.
Ende 2008 erhielt Tahitian Noni International dann auch die Genehmigung für die Verwendung von Noniblättern in Tee von der Europäischen Lebensmittelbehörde erteilt. Das wissenschaftliche Gremium der Europäischen Kommission hat darüber hinaus inzwischen auch Noni-Fruchtpüree und Noni-Konzentrat als unbedenlich eingestuft. Eine Entscheidung der Kommission über die Erteilung der Zulassung steht noch aus.
Hintergrundinformationen zu Noni und Novel Food liefert auch das Verbraucherportal was-wir-essen.de von aid.
Zulassung von Noni Fruchtpüree und Noni-Konzentrat rückt näher
Verfasst von Kathrin Aue unter Novel Food am 2. April 2009
Tahitian Noni International (TNI) hat sich ganz der Noni (bot. Morinda citrifolia L.) verschrieben. Das sieht man am Produktsortiment des Unternehmens. Und den Anträgen bei und Genehmigungen von der Europäischen Kommission für neue Produkte, die als „neuartige Lebensmittel“ (Novel Food) kategorisiert sind und daher vor Einführung und Verkauf innerhalb der EU ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Dazu gehört der TAHITIAN NONI™ Juice, für den die Lebensmittelzulassung im Jahr 2003 erteilt wurde. Und der Tahitea™ Noni Blättertee, der seit Dezember 2008 genehmigt und seit März 2009 in den EU-Märkten erhältlich ist.
Damit aber nicht genug. Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) hat am 1. April 2009 bekannt gegeben, dass ihr wissenschaftliches Gremium für Diätetische Produkte, Ernährung und Allergien (NDA) auch Noni Fruchtpüree und Noni Fruchtkonzentrat geprüft hat und als unbedenklich einstuft. Diese Beurteilung wird nun an die Europäische Kommission weitergereicht, die über die Zulassung entscheidet. Sollte die Kommission der EFSA-Beurteilung folgen, werden Noni Püree und Konzentrat als „neuartige Lebensmittel“ genehmigt werden.
Das wissenschaftliche EFSA-Gremium für Diätetische Produkte, Ernährung und Allergien (NDA) ist nach umfangreicher Prüfung von Untersuchungen und Studien zu der Auffassung gelangt, dass Noni Fruchtpüree und -konzentrat als neuartige Lebensmittelzutaten sicher für den menschlichen Verzehr sind. Das Gremium weist in seiner aktuellen Beurteilung darauf hin, dass einzelne Personen auf Noni-Produkte empfindlich reagieren könnten. Diese Anmerkung ist nachvollziehbar, da bekannt ist, dass wenige Menschen auf Früchte (in purer oder verarbeiteter Form), aber auch auf Nüsse und andere Lebensmittel sensibel reagieren können.
Das Panel ist im Rahmen seiner wissenschaftlichen Beurteilung zum wiederholten Mal auf ein leidiges Thema aus der Vergangenheit eingegangen: angebliche Leberschädigungen durch Nonisaft-Konsum. Die deutliche offizielle Stellungnahme (dazu auch die Stellungnahme des NDA-Gremiums der EFSA vom 6. September 2006) lautet, dass „das Gremium keinen haltbaren Zusammenhang zwischen dem Konsum von Nonisaft und aufgetretenen Leberschädigungen herstellen kann“.
Die Empfehlung der EFSA an die Europäische Kommission, Noni Fruchtpüree und -konzentrat als „neuartige Lebensmittel“ zuzulassen, könnte klarer nicht ausfallen: Noni ist sicher für den Konsumenten – in Form von Fruchtsaft, Blättertee, Fruchtpüree und Fruchtkonzentrat. Tahitian Noni International geht daher von einer offiziellen Zulassung durch die Europäische Kommission für die aktuell beantragten Noni-Bestandteile noch Ende 2009 aus. Wir bleiben am Ball!
Heiße Noni und purzelnde Preise
Verfasst von Kathrin Aue unter Novel Food am 25. März 2009
Es ist soweit: Nach der offiziellen Genehmigung von Noni-Blättern zur Verwendung in Tee durch die Europäische Kommission, ist jetzt der erste Tahitian Noni™ Noni Blättertee da. Die Teesorten „Authentic Founder‘s Formula“ (reiner Noni Blättertee) und die Mischung „Green Noni Jasmine“ sind in Dosen mit jeweils 20 sogenannten Fuso-Teebeuteln abgepackt. Die nach dem japanischen Patenthalter benannten Beutel sind im Gegensatz zu gängigen Papierfilterbeuteln besonders wasserdurchlässig. Dadurch können alle Wirkstoffe aus den Teeblättern in das Teewasser aufgenommen werden und der volle Geschmack kann sich ideal entfalten. Eine Dose mit 20 Teebeuteln kostet 12,90 Euro (Preis für Deutschland).
Zum März 2009 hat Tahitian Noni International außerdem die Preise für seine Lifestyle-Produkte aus den Bereichen Gesichts- und Körperpflege, Getränke, Nahrungsergänzung und Gewichtsmanagement, erheblich reduziert. Die Premium-Produkte, die in erster Linie oder ausschließlich aus Noni-Bestandteilen bestehen, bleiben im hochpreisigen Segment angesetzt. Dazu zählen der TAHITIAN NONI™ Juice, das Noni Blattgel und Noni Samenöl.
EU-Genehmigung für Noni-Tee
Verfasst von Kathrin Aue unter Novel Food am 9. Februar 2009
Noni-Tee ist als sogenanntes Novel Food* (engl.: neuartiges Lebensmittel) jetzt auch innerhalb der EU genehmigt. Die Europäische Kommission ist dazu einem Antrag von Tahitian Noni International gefolgt. In ihrer Entscheidung vom 15.12.2008 hat sie die erweiterte Lebensmittelzulassung von Noni-Blättern zur Verwendung in Tee abgesegnet. Der in der Schweiz (nicht EU) bereits seit 2006 erhältliche Tahitian Noni Tee kann somit nun auch in allen EU-Ländern eingeführt werden.
In Deutschland und Österreich wird es die beiden Tee-Sorten “Noni Jasmine Green” und “Authentic Founder’s Formula” voraussichtlich ab Mitte März 2009 geben. Wir informieren wieder, sobald es soweit ist.
* Novel Food sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang zum Verzehr innerhalb der EU in Verkehr waren. Für derartige Produkte muss daher eine Zulassung bei der EFSA (European Food Safety Authority) beantragt werden. Erst wenn ausreichend wissenschaftliche Belege über die Sicherheit und Unbedenklichkeit dieser Lebensmittel erbracht wurden, erteilt die Europäische Kommission die Genehmigung.





